[630] Aussagen, verb. reg. act. 1) Aussprechen, mit Worten gehörig ausdrucken, im gemeinen Leben. Es ist nicht auszusagen, wie viele Leute da waren. 2) Heraus sagen, auf feyerliche Art sagen, besonders wenn dasselbe vor Gerichte geschiehet. Etwas wider jemanden aussagen. Vor Gerichte aussagen. Die Zeugen haben wider ihn ausgesagt. Etwas eidlich aussagen. Den erlittenen Schaden aussagen. 3) Sich aussagen, in dem Kartenspiele, ansagen, daß man die zur Gewinnung des Spieles nöthigen Augen habe. So auch die Aussagung.
Anm. Das Niedersächsische utseggen bedeutet außerdem noch, 1) versprechen, und 2) eine Ausnahme machen. 3) In den Hamburgischen Statuten ist einem etwas aussagen so viel, als ihm etwas aussetzen, von einer künftigen Erbschaft bestimmen. S. auch Ausspruch.
Adelung-1793: Aussägen