[631] † Ausschänden, verb. reg. act. Jemanden ausschänden, ihm schimpfliche und niedrige Vorwürfe machen, im gemeinen Leben;[631] wofür, in niedrigern Sprecharten auch wohl ausschändiren gehört wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 631-632.