[631] 2. Ausschaffen, verb. reg. act. von schaffen, befehlen, hinaus schaffen, besonders in der Oberdeutschen Mundart. So werden in Frankfurt bey einer Kaiserwahl die Fremden ausgeschaffet, d.i. aus der Stadt geschaffet. So auch die Ausschaffung.
Adelung-1793: Ausschaffen (1)