Ausscharren

[632] Ausscharren, verb. reg. act. 1) Heraus scharren. Eine Leiche wieder ausscharren, für ausgraben, verächtlich. 2) Einen ausscharren, ihn durch Scharren mit den Füßen beschimpfen und hinaus treiben. 3) Aufhören zu scharren; als ein Neutrum. So auch die Ausscharrung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 632.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: