[632] * Ausscheiteln, verb. reg. act. welches das Frequentativum des vorigen, und nur bey den Tuchmachern üblich ist, die Werfte austheilen, oder durch den Äffner bis an das Ende ziehen; eine Arbeit, welche bey andern Webern, aufbäumen, aufziehen heißt. Daher die Ausscheitelung.