[633]Ausscheuern, verb. reg. act. das Inwendige einer Sache scheuern. Ein Gefäß ausscheuern. Jemanden ausscheuern, figürlich, ihm einen harten Verweis geben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 633.