[634] † Ausschinden, verb. irreg. act. ein niedriges Wort, welches in allen seinen Bedeutungen nur in den gröbsten Sprecharten vorkommt. 1) Aus einem Körper heraus schinden, oder schneiden, in welcher Bedeutung es auch in den gemeinsten Mundarten selten ist; S. Schinden. Ein aus dem Leibe seiner Mutter geschnittenes Kind wurde in Oberdeutschland ehedem ein Ausschindling genannt. S. Ausschnittling. 2) Durch Schinden, d.i. übermäßige Bedrückungen, entkräften, arm machen. Seine Unterthanen ausschinden. 3) Mit unmäßigem Wucher verkaufen. Sein Getreide ausschinden. So auch die Ausschindung.