[634]Ausschlachten, verb. reg. act. bey den Fleischern, einem geschlachteten Viehe die Haut ablösen, das Eingeweide heraus nehmen, und das Fleisch zum Gebrauche zerhauen. So auch die Ausschlachtung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 634.