Aussingen

[650] Aussingen, verb. irreg. act. S. Singen. 1) Singend hinaus führen, im gemeinen Leben. Eine Leiche aussingen. 2) Bis zu Ende singen. Ein Lied ganz aussingen. Man lasse ihn doch aussingen. 3) Aufhören zu singen; als ein Neutrum.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 650.
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