[650]Aussingen, verb. irreg. act. S. Singen. 1) Singend hinaus führen, im gemeinen Leben. Eine Leiche aussingen. 2) Bis zu Ende singen. Ein Lied ganz aussingen. Man lasse ihn doch aussingen. 3) Aufhören zu singen; als ein Neutrum.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 650.