[651] Aussondern, verb. reg. act. heraus nehmen und besonders stellen. Die kranken Schafe aussondern. Ingleichen metonymisch, auf dergleichen Art von andern Dingen trennen. Die Schafe aussondern, die untauglichen von denselben absondern. In einigen Niedersächsischen Gegenden bedeutet, ein Kind aussondern, so viel als, dasselbe abtheilen, ihm einen Theil des Vermögens geben und es von sich lassen. So auch die Aussonderung.
Anm. Ausgesondert war ehedem auch für auserlesen, vortrefflich, üblich.
So ist ir schoene als us gesundert
Swer fi siht das den des wundert
Wie sis eine muge getragen,
Burkart v. Hohenvels.