[652] * Ausspeisen, verb. reg. act. an Lebensmitteln austheilen; ein Wort, welches nur an manchen Höfen gangbar ist. So werden daselbst den Köchen das Fleisch, Brot, Gemüse u.s.f. und dem Mundschenken der Wein für die herrschaftliche Tafel ausgespeiset. Der dazu gesetzte Beamte wird der Ausspeiser genannt. In eben demselben Verstande hat man auch in kleinern Wirthschaften Ausspeiserinnen, welche an andern Orten Ausgeberinnen heißen.