[666] Auswandern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn. 1) Aus einem Orte wandern. Ein Handwerksbursch wandert aus, wenn er auf die Wanderschaft gehet. Er wandert von einem Orte aus, wenn er denselben verläßt, aus demselben wandert. Besonders von Unterthanen, die mit ihrer Habe aus einem Lande ziehen; nach dem Latein. emigrare. Daher die Auswanderung, und das Auswanderungsrecht, die Freyheit, in gewissen Fällen ungehindert aus einem Orte oder Lande ziehen zu dürfen; Jus emigrandi. 2) Völlig durchwandern. Er ist die halbe Welt ausgewandert. 3) Mit dem Hülfsworte haben kann man auch sagen, er hat nunmehr ausgewandert, er hat aufgehöret zu wandern.