Auszäunen

[671] Auszäunen, verb. reg. act. 1) Inwendig mit einem Zaune versehen. Einen Graben auszäunen. 2) Vermittelst eines Zaunes von einer andern Sache ausschließen. Einen Acker auszäunen. So auch die Auszäunung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 671.
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