[686] Der Bäckerherr, des -en, plur. die -en, vulg. Beckenherr. An einigen Orten, 1) diejenigen Glieder des Stadtrathes, welche bey dem Marktamte die Brottaxe besorgen, und die Aufsicht, über die Bäcker haben. 2) Der Abgeordnete des Rathes, der den Zusammenkünften des Bäckerhandwerkes beywohnet, der Patron des Bäckerhandwerkes.