Böslich

[1135] Böslich, adv. auf eine böse Art. 1) Den göttlichen und menschlichen Gesetzen zuwider. Böslich leben, Weish. 10, 5, in welcher Bedeutung aber dieses Wort im Hochdeutschen nicht gebraucht[1135] wird. 2) Mit Wissen und Vorsatze böse, in der Absicht zu schaden. Jemanden böslich verklagen, ihn fälschlich anklagen, um ihm zu schaden, Esth. 6, 9. Seinen Ehegatten böslich verlassen. Hier ist es mit boshaft einerley, ob es gleich den harten Begriff des letztern etwas mildert, kommt aber im Hochdeutschen außer der Gerichts- und Kanzelleysprache wenig vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1135-1136.
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