[1265]Der Bürgerstand, des -es, plur. die -stände, der Stand der Bürger, so wohl im Abstracto und ohne Plural, als auch im Concreto, die sämmtlichen Bürger eines Staates oder einer Provinz und deren Gevollmächtigte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1265.