Bürschausschuß, der

[1269] Der Bǘrschausschúß, des -sses, plur. die -schüsse, eben daselbst, eine Person, welche von den Bürschständen erwählet wird, eine gemeinschaftliche Bürschangelegenheit zu besorgen. Sind dieser Personen mehrere, so hat der Ausdruck alsdann eine collective Bedeutung. S. Ausschuß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1269.
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