[1271]Die Bürschordnung, plur. die -en, eben daselbst, ein von den Bürschständen verabredetes Gesetz, wie sich ihre Unterthanen der freyen Bürsch bedienen sollen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1271.