[1281]Die Büttelēy, plur. die -en, im gemeinen Leben einiger Orte, das öffentliche Gefängniß, weil es gemeiniglich unter der Aufsicht des Büttels oder Gerichtsdieners stehet, der ehedem auch seine Wohnung daselbst hatte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1281.