[992] Der Bēytísch, des -es, plur. die -e. 1) Ein kleiner Tisch, welcher an einen größern angesetzet wird; nur im gemeinen Leben einiger Gegenden. 2) An den Höfen werden die Tische, woran die Kammerherren u.s.f. speisen, Beytische genannt, zum Unterschiede von dem Herrentische; für welche Beytische denn auch eigene Beyköche gehalten werden, welche die Speisen auf der Beyseite der fürstlichen Küche zurichten.