[1240] Die Būchschuld, plur. die -en, in den Rechten und im Handlungswesen, eine Schuld, worüber man keine andere Sicherheit hat, als daß sie in dem Rechnungs- oder Handlungsbuche aufgezeichnet ist, im Gegensatze derjenigen Schulden, worüber man Wechsel, Handschriften u.s.f. hat.