[687] Die Backprobe, plur. die -n. 1) Das Meisterstück, welches ein angehender Bäcker zu backen verbunden ist. 2) Dasjenige Getreide, welches die Obrigkeit zur Probe mahlen und backen lässet, um den Preis des Brotes darnach zu bestimmen. 3) Die Brottare, welche den Bäckern gesetzt wird; doch nur in Niedersachsen.