[713] Der Bandīt, des -en, plur. die -en, ein Verbanneter, besonders ein solcher, welcher sich nach seiner Verbannung auf den Straßenraub leget. In weiterer Bedeutung auch wohl ein jeder Straßenräuber und Meuchelmörder. Von dem Ital. Bandito, welches von bandire, verbannen, abstammet; daher dieses Wort eigentlich nur den Italiänischen Straßenräubern und Meuchelmördern zukommt, welche durch die in diesem Lande ehedem so häufigen Verbannungen oft zu dieser verhaßten Lebensart gezwungen wurden. Bluntschli gebraucht dieses Wort in seiner ersten und eigentlichen Bedeutung von einem verbannten Rathsherren.