Bankstimme, die

[719] Die Bankstimme, plur. die -n, im Deutschen Staatsrechte, eine Stimme, welche nicht von einem einzelnen Reichsstande, sondern von einer ganzen Bank derselben, z.B. von den Reichsgrafen, gegeben wird; wofür doch das Latein. Votum curiatum üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 719.
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