[719]Banktüchtig, und Bankuntüchtig, adj. et adv. bey den Fleischern, von demjenigen Fleische, welches in der Fleischbank verkauft, oder nicht verkauft werden darf. Banktüchtiges Fleisch.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 719.