[749]Die Baubegnadigung, plur. die -en, die Unterstützung, welche ein Landesherr denenjenigen zugestehet, welche neue Gebäude aufführen; z.B. der Erlaß an Steuern, Zuschuß an barem Gelde u.s.f.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 749.