[755] Das Bauerlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches statt der Ritterdienste mit Zins und Gülte beschweret ist, und daher auch von Bauern besessen werden kann; im Gegensatze der adeligen oder Ritterlehen. Dergleichen Lehen werden in Österreich Beutellehen, an andern Orten Seßlehen, Schulzenlehen, Gemeinlehen, Zinsgüter, Erbzinsgüter, u.s.f. genannt. S. diese Wörter.