[756] Der Bauernkönig, des -es, plur. die -e, an einigen Orten und bey manchen feyerlichen Gelegenheiten, ein Anführer der Bauern. So heißt in der Grafschaft Öttingen derjenige Bauer der Bauernkönig, welcher einen neu angehenden Bauer feyerlich einsetzet und bestätiget, und die übrigen Bauern dazu einladet. S. davon Lang's Materialien zur Ötting. Gesch. Th. 1, S. 109.