Baumgericht, das

[763] Das Baumgericht, des -es, plur. die -e, in Ostfriesland ein Gericht, welches öffentlich unter einem Baume gehalten wurde. Am Rheinstrome werden die Sprenkel der Dohnen an den Bäumen Baumgerichte genannt, von richten, stellen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 763.
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