[763]Das Baumgericht, des -es, plur. die -e, in Ostfriesland ein Gericht, welches öffentlich unter einem Baume gehalten wurde. Am Rheinstrome werden die Sprenkel der Dohnen an den Bäumen Baumgerichte genannt, von richten, stellen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 763.