[766]Der Baumschließer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Bedienter, der zur Bewahrung des Einganges der Häfen und Flüsse bestellet ist, weil solcher oft vermittelst eines Baumes verschlossen werden kann.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 766.