[775] Bebrüten, verb. reg. act. durch Brüten fruchtbar machen. Die Eyer sind schon bebrütet, wofür in einigen Gegenden befangen üblich ist. Ingleichen figürlich für sorgfältig bewachen.
Der Geitz bebrütet Gold zu sein und andrer Plage,
Hall.
Daher die Bebrütung.