Bedenklich

[780] Bedênklich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Im Bedenken, d.i. Nachdenken, begriffen. Dieser einzige Umstand macht mich unruhig, macht mich bedenklich, Weiße. Man kann nicht zu bedenklich wegen eines Standes seyn, der das Glück oder Unglück unsers Lebens bestimmen soll. Noch häufiger aber, 2) was Bedenken, Nachdenken oder Überlegung erfordert. Eine bedenkliche Sache. Ingleichen verdächtig, gefährlich. Dieser Antrag kömmt mir sehr bedenklich vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 780.
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