[790]Befêhligen, verb. reg. act. welches im Oberdeutschen und den Hochdeutschen Kanzelleyen gewöhnlich ist, mit Befehl zu etwas versehen. Er wurde befehliget, abzureisen. Ich habe ihn dazu befehliget.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 790.