[802] * Begiften, verb. reg. act. so nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist, mit der Mitgift versehen. Eine Tochter begiften. So auch die Begiftung. S. Gift.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 802.