[804] Begliedern, verb. reg. act. 1) Mit Gliedern versehen. Wohl begliedert, mit wohl gestalteten Gliedern versehen. 2) In der Mahlerey bedeutet die Begliederung, die Verbindung der Glieder, oder Gelenke mit dem Rumpfe einer Figur, und die Art und Weise, wie solche ausgedruckt wird; Franz. Emmanchement. Die Ellbogen, die Knie u.s.f. machen die Begliederung aus. Eine gute, schlechte Begliederung, Ausdruck derselben.