[807] Begrüßen, verb. reg. act. 1) Mit einem Gruße bewillkommen, empfangen. Freudenthränen begrüßen das Morgenroth, Geßn. Den Feind mit Kanonen begrüßen, ironisch. 2) Jemanden um etwas begrüßen, dessen Einwilligung zu etwas aus Höflichkeit oder Ehren halber verlangen. Er will wenigstens darum begrüßt seyn. So auch die Begrüßung, besonders in der ersten Bedeutung. 3) Im gemeinen Leben wird es auch zuweilen für Gruß gebraucht. So heißt es z.B. am Schlusse freundschaftlicher Briefe: Ich verharre nach freundlicher Begrüßung von meiner Frau u.s.f.