Begrasen

[805] Begrasen, verb. reg. act. 1) Mit Gras bekleiden; in welcher Bedeutung doch nur das Particip. gebraucht wird.


Sein Wollen-Vieh springt auf begrasten Hügeln,

Kleist.


– Wie auf begrasten Hügeln

Die Anmuth grünt,

Haged.


2) Die Fährte begrasen, bey den Jägern, mit den Fingern durch das Gras behuthsam nach der Fährte suchen. 3) Das Gras abfressen, in der Landwirthschaft und dem Forstwesen. Die Tangelhölzer von dem Viehe begrasen lassen. Ingleichen das Gras abhauen. Die Raine begrasen. 4) Sich begrasen, eigentlich von dem Viehe, wenn es eine Zeit lang im Grase gegangen ist, und darin zugenommen hat, in welcher Bedeutung man in Niedersachsen die Wortfügung begraset seyn gebraucht. Im niedrigen Scherze auch an Vermögen und äußerm Wohlstande zunehmen. Daher die Begrasung, in der zweyten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 805-806.
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