Begreiflich

[807] Begreiflich, -er, -ste, adj. et adv. was sich mit dem Verstande begreifen läßt. Eine begreifliche Sache. Das ist leicht begreiflich. Ich rede ja begreiflich. Daher die Begreiflichkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Sache, nach welcher sie sich leicht begreifen läßt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 807.
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