[816]Behörig, adj. et adv. gleichfalls am häufigsten in der Oberdeutschen und Niedersächsischen Mundart, für gehörig, was sich gehöret, oder geziemet. Der behörige Ort. Sich behörig betragen. Die Sache ist behörig angebracht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 816.