[811]Behaltsam, -er, -ste, adj. et adv. fähig, etwas zu behalten, oder dem Gedächtnisse einzuverleiben. Daher die Bahaltsamkeit, diese Fähigkeit. Gedächtniß ist Behaltsamkeit der Ideen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 811.