[813] Behêlligen, verb. reg. act. Unruhe, Beschwerde erwecken, beschwerlich fallen. Einen mit etwas behelligen. Wiewohl wir dieselben mit weitläuftigen Schreiben zu behelligen uns nicht vorgenommen. Daher die Behelligung, plur. die -en, für Beschwerde, Unlust.
Anm. Frisch leitet dieses Wort sehr ungeschickt von hall her, und erkläret es, sich gleichsam müde schreyen, will es daher auch mit einem ä geschrieben haben. Allein es gehöret wohl unstreitig[813] zu dem noch im Niedersächsischen üblichen Worte hellig, müde. Helligen bedeutete ehedem gleichfalls ermüden, und behellen kommt schon bey dem Ottfried für unterdrücken vor. Das Gr. ἑλκω bedeutet gleichfalls Gewalt anthun, beunruhigen. Behellen findet sich noch bey dem Logau, dessen Sinngedicht auf den Verläumder so lautet:
Mein Urtheil, das mir fällt,
Das kostet nimmer Geld,
Weil solches unbehellt
Mein Richter mir bestellt;
ohne daß man ihn sehr darum behelligen, oder beschwerlich fallen dürfe.