[816] Beholzen, verb. reg. act. 1) Mit Holz versehen. Eine Waldung beholzen, im Forstwesen, den Anflug des Holzes in derselben befördern. Die Bäume beholzen sich, wenn sie viele Zweige bekommen, oder stark in das Holz wachsen. Einen Deich beholzen, in den Marschländern, hölzerne Pfähle an demselben einschlagen. Den Ofen beholzen, bey den Bäckern, ihn mit Holz anfüllen. Zuweilen bedeutet dieses Wort, 2) auch das Gegentheil, nähmlich abholzen, d.i. Holz fällen, und alsdann ist Beholzung, welches auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird, so viel als das Recht, Holz aus einem Walde zu hohlen.