[819] * Der Beichtiger, des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem in folgenden Bedeutungen üblich war. 1) Für einen, der da beichtet, wofür man jetzt lieber Beichtkind gebraucht, und in weiterer Bedeutung auch für Bekenner, so fern dieses Wort im kirchlichen Verstande einen Märtyrer bedeutet. In beyden Fällen wird es noch häufig in Oberdeutschland gebraucht. 2) Für einen, der dem andern Beicht höret, für einen Beichtvater, in welchem Verstande noch Hagedorn dieses Wort gebraucht, obgleich im Hochdeutschen Beichtvater üblicher ist.
Anm. Von beichten hatte man ehedem das Bey- und Nebenwort beichtig, im achten Jahrhunderte begihdic, und bey dem Notker jihtig. Gichtig oder begichtig werden bedeutete zu eben derselben Zeit bekennen oder beichten, und Pigihter, Bihter, und Iehara, so wohl einen Bekenner oder Märtyrer, als auch einen, der seine Sünden beichtet. In der Bedeutung eines Beichtvaters ist dieses Wort so wohl wider die Natur der Beywörter auf ig, als auch wider den Gebrauch.