Beichtschein, der

[819] Der Beichtschein, des -es, plur. die -e, das Zeugniß eines Geistlichen, daß jemand vor ihm gebeichtet, und das Abendmahl empfangen hat; der Beichtzettel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 819.
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