[823] Beinig, adj. et adv. Beine habend, und zwar, 1) Knochen habend. Beiniges Fleisch, welches mit vielen Knochen versehen ist. 2) Füße habend. In dieser Bedeutung ist es nur in den Zusammensetzungen zweybeinig, dreybeinig, vierbeinig u.s.f. kurzbeinig, langbeinig, krummbeinig u.s.f. üblich. In Niedersachsen bedeutet beenig einen der zu Beine ist, oder herum gehen kann, besonders von einem, der bettlägerig gewesen ist.