Bekannt

[829] Bekannt, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Participium der vergangenen Zeit des Verbi bekennen ist, so fern dasselbe ehedem so viel als kennen, wissen, bedeutete. 1) Was man kennet, oder was viele Leute kennen, so wohl in guter als böser Bedeutung. Ein bekannter Mensch, den alle oder doch viele Leute kennen. Ein bekannter Dieb. Er ist fast niemahls bekannt geworden. Er macht sich durch Tugend, Verdienste, u.s.f. bekannt.


Trau nicht, sie sind bekannt durch niederträchtige Thaten,

Weiße.


Mit einem bekannt seyn. Es ist einer meiner Bekannten. Eine Bekannte, eine weibliche Person, welche man kennet, nicht Bekanntinn. Ich habe hier niemand Bekanntes, im gemeinen Leben, ich kenne hier niemanden. Einen mit jemanden bekannt machen. 2) Vertraut, vertraulich, im gemeinen Leben. Er thut sehr bekannt mit mir.


Und thun nach Ritter-Art beym ersten Blick bekannt,

Wiel.


3) Was man weiß, was viele wissen. Alle Dinge sind Gott bekannt. Es ist aller Welt bekannt. Das ist eine längst bekannte Sache. Sich eine Sprache, eine Wissenschaft bekannt machen, oder, sich mit derselben bekannt machen, sich von derselben Kenntniß erwerben. Einem etwas bekannt machen, es zu seiner Wissenschaft oder Kenntniß bringen. Etwas für bekannt annehmen, sich dasselbe nicht befremden lassen.

Anm. Ehedem wurde auch das einfache kandt in eben dieser Bedeutung gebraucht.


– Denn würd er euch kandt,

Theuerd. Kap. 107.


Bekanntlich, für, wie bekannt ist, in der dritten Bedeutung, ist aus dem Oberdeutschen auch in die Hochdeutschen Kanzelleyen eingedrungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 829.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: