Beklügeln

[834] Beklügeln, verb. reg. act. über etwas klügeln.


Daß ich, was bey Gott geschehen,

Nicht zu viel beklügeln soll,

Gryph.


Daß ich, was ich gut gefunden,

Zu beklügeln mich erwunden,

Canitz.


Daher die Beklügelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 834.
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