[843] † Beliegen, verb. irreg. (S. Liegen,) welches in doppelter Gattung üblich, in beyden aber nur von niedrigem Gebrauche ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, für das einfache liegen. Er mußte auf dem Wege beliegen bleiben, liegen bleiben. Das an der Gasse belegene Haus, das Haus, welches an der Gasse lieget. So auch die Belegenheit, welches in einigen gemeinen Mundarten für Lage gebraucht[843] wird. 2. Als ein Activum. Etwas beliegen, wegen einer Sache zu Bette liegen müssen. Ich habe den Zorn lange beliegen müssen. Er muß es beliegen, durch Krankheit dafür büßen; welcher ganze Gebrauch nur in einigen Provinzen bekannt ist.