Belustigen

[846] Belustigen, verb. reg. act. Lust, Vergnügen aus anschauender Erkenntniß erwecken. Einen mit angenehmen Erzählungen belustigen. Sich an oder mit etwas belustigen, seine Lust oder Vergnügen an etwas finden. Sich an Büchern, sich mit der Jagd u.s.f. belustigen. Daher die Belustigung, so wohl von der Handlung des Belustigens, als auch von der angenehmen Empfindung, die dadurch erwecket wird, und der Sache, die zur Belustigung dienet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 846.
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