[846] Bemächtigen, verb. reg. recipr. welches die zweyte Endung der Sache erfordert. Sich einer Sache bemächtigen, sie in seine Macht oder Gewalt bringen, sie mit Gewalt in Besitz nehmen. Sich einer Stadt, einer Festung, eines Landes bemächtigen. Sich der Oberherrschaft bemächtigen. Sich einer Person bemächtigen, sie in Verhaft nehmen. Auch figürlich. Eine tiefe Schwermuth bemächtigt sich meiner Seele. Unter den angenehmsten Vorstellungen bemächtigte sich der Schlaf meiner Sinne. So auch die Bemächtigung.